Baustrom
Strom wird bereits in der Bauphase benötigt
Bitte melden Sie sich rechtzeitig, damit Sie zum Baubeginn einen Baustromanschluss erhalten.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig, damit Sie zum Baubeginn einen Baustromanschluss erhalten.
Stimmen Sie deshalb mit Ihrem Elektroinstallateur möglichst bald den Einbauort des Zählerschrankes ab.
Übrigens: Bei mehr als vier Wohneinheiten brauchen Sie einen eigenen Hausanschlussraum nach DIN 18012.
Ansprechpartner
Kanzlei für Energie Lutz Freiherr von Hirschberg
Untere Bauscherstraße 21
92637 Weiden
Email: RA-Hirschberg @ t-online.de
Auf die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c StromGVV genannten Belastungen auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de wird ergänzend hingewiesen.