Baustrom
Strom wird bereits in der Bauphase benötigt
Bitte melden Sie sich rechtzeitig, damit Sie zum Baubeginn einen Baustromanschluss erhalten.
Anmeldung Netzanschluss profissoriumBitte melden Sie sich rechtzeitig, damit Sie zum Baubeginn einen Baustromanschluss erhalten.
Anmeldung Netzanschluss profissoriumStimmen Sie deshalb mit Ihrem Elektroinstallateur möglichst bald den Einbauort des Zählerschrankes ab.
Übrigens: Bei mehr als vier Wohneinheiten brauchen Sie einen eigenen Hausanschlussraum nach DIN 18012.
Ansprechpartner
Kanzlei für Energie Lutz Freiherr von Hirschberg
Untere Bauscherstraße 21
92637 Weiden
Email: RA-Hirschberg @ t-online.de
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister im Zusammenhang mit der Durchführung der Messung im Sinne des §3 Nr. 26 c EnWG unabhängig von der Energieflussrichtung.
MessrahmenvertragDieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs §3 Nr. 26 b EnWG und gegebenenfalls der Messung §3 Nr. 26 c EnWG in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.
MessstellenrahmenvertragAuf die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c StromGVV genannten Belastungen auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de wird ergänzend hingewiesen.