Baustrom
Strom wird bereits in der Bauphase benötigt
Bitte melden Sie sich rechtzeitig, damit Sie zum Baubeginn einen Baustromanschluss erhalten.
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Bitte melden Sie sich rechtzeitig, damit Sie zum Baubeginn einen Baustromanschluss erhalten.
Stimmen Sie deshalb mit Ihrem Elektroinstallateur möglichst bald den Einbauort des Zählerschrankes ab.
Übrigens: Bei mehr als vier Wohneinheiten brauchen Sie einen eigenen Hausanschlussraum nach DIN 18012.
Ansprechpartner
Kanzlei für Energie Lutz Freiherr von Hirschberg
Untere Bauscherstraße 21
92637 Weiden
Email: RA-Hirschberg @ t-online.de
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Messdienstleister im Zusammenhang mit der Durchführung der Messung im Sinne des §3 Nr. 26 c EnWG unabhängig von der Energieflussrichtung.
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs §3 Nr. 26 b EnWG und gegebenenfalls der Messung §3 Nr. 26 c EnWG in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.
Auf die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c StromGVV genannten Belastungen auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de wird ergänzend hingewiesen.